EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)
Der EURIBOR ist der Zinssatz für Termingelder (Termineinlagen, Festgeld) in Euro den europäische Banken voneinander verlangen. Der EURIBOR ersetzt seit 1. Jänner 1999 die inländischen Referenzzinssätze der europäischen Teilnehmerstaaten (zB VIBOR, FIBOR etc) mit Ausnahme des LIBOR (London Interbank Offered Rate).Für die Berechnung übermitteln die EURIBOR Panel-Banken (derzeit 57 – 47 aus der Eurozone, 4 aus sonstigen EU-Ländern und 6 aus Drittländern) Briefsätze – Zinssätze zu denen die Banken Kredite anbieten – an Telerate in Brüssel. Telerate errechnet einen Durchschnittszinssatz, welcher um 11.00 Uhr MEZ veröffentlicht wird. Um einen aussagekräftigen Referenzzinssatz zu erhalten, werden die höchsten und die niedrigsten Werte (je 15 Prozent) eliminiert.
EONIA (Euro OverNight Index Average)
Der EONIA ist ein gewichteter Durchschnittszinssatz für Tagesgelder aus unbesicherten Overnight-Zwischenbankenausleihungen im gesamten Euro-Geldmarkt. Der EONIA ersetzt seit 1. April 1999 die inländischen Referenzzinssätze der europäischen Teilnehmerstaaten (zB FIONA etc) und komplettiert die EURIBOR-Zinsfamilie.
Für die Berechnung übermitteln die EURIBOR Panel-Banken (derzeit 57 – 47 aus der Eurozone, 4 aus sonstigen EU-Ländern und 6 aus Drittländern) die Zinsen für Tagesgeld sowie das Gesamtvolumen ihrer bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten unbesicherten Tagesgeldausleihungen an die EZB (Fixingzeitpunkt ist 18.30 Uhr MEZ). Um einen aussagekräftigen Referenzzinssatz zu erhalten, werden die höchsten und die niedrigsten Werte (je 15 Prozent) eliminiert. Die Veröffentlichung erfolgt über den Bildschirmdienst Telerate.
Hier finden Sie die aktuellen EURIBOR- und EONIA-Zinssätze.
Leasing- oder Kreditfinanzierung von Investitionen
Investitions- und Finanzierungsentscheidungen gehören zu den wichtigsten Unternehmerentscheidungen. Bei der (Fremd-) Finanzierung von Investitionen stellt sich regelmäßig die Frage zwischen “Leasing” oder “kreditfinanziertem Kauf”.
Gleich vorab: Ein Patentrezept gibt es nicht, die Entscheidung muss immer anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls getroffen werden, wobei quantitative Rechenmodelle (insbesondere Barwertberechnungen) gute Dienste leisten können. Zu bedenken ist aber auch, dass neben rein monetären Einflussgrößen auch weitere Faktoren (etwa zusätzliche Serviceleistungen, Rückgaberechte etc) eine entscheidende Rolle spielen. Der vorliegende Beitrag soll daher wesentliche Unterschiede und Einflussfaktoren kurz gegenüberstellen und jene Aspekte beleuchten, die bei der Finanzierungsentscheidung mitbedacht werden sollten.
“Die Aspekte bei der Finanzierungsentscheidung sind vielfältig”
Eigentumsverhältnisse
Beim Leasing bleibt der Leasinggeber zivilrechtlicher Eigentümer, dem Leasingnehmer wird ein Nutzungsrecht eingeräumt. Beim Kreditkauf wird hingegen der Käufer zivilrechtlicher Eigentümer. Da Leasingverträge im Grunde weitgehend frei gestaltbar sind, ist es aber möglich, dem Leasingnehmer zumindest in wirtschaftlicher Weise eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen, so dass materiell wenig Unterschiede bestehen.
Bilanzierung und Basel II
Beim Leasing hat der Leasingnehmer den Gegenstand nicht als Anlagevermögen zu bilanzieren, es scheint daher auch keine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz auf. Im Gegensatz dazu wird beim Kreditkauf der Gegenstand als Anlagevermögen bilanziert und auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank ausgewiesen. Leasing wird in Hinblick auf Basel II oft als vorteilhaft betrachtet, da die Eigenkapitalquote nicht belastet wird und somit möglicherweise eine Verschlechterung der Kreditkonditionen vermieden werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mittelgroße und große Kapitalgesellschaften im Anhang Angaben über die finanziellen Verpflichtungen aus Leasinggeschäften (nur Sachanlagevermögen) machen müssen und ein geübter Bilanzleser daher sehr wohl über bestehende langfristige Verpflichtungen bescheid weiß. Weiters ist zu bedenken, dass neben der Eigenmittelquote auch operative Cashflow-Kennzahlen (und zwar solche vor Investitionen oder Tilgung von Krediten) bei der Vergabe von Ratings eine große Rolle spielen. Während die Leasingraten (als Mietaufwand) den Cashflow unmittelbar belasten, wird beim Kreditkauf der Cashflow nur im Ausmaß der Zinsen reduziert, Tilgungen fließen nicht in den operativen Cashflow ein.
“Die Finanzierungsentscheidung hat unmittelbaren Einfluss auf den Cashflow Ihres Unternehmens”
Steuern und Gebühren
Beim Leasinggeschäft sind die Leasingraten im Regelfall in voller Höhe steuerlich abzugsfähig (operating lease). Besonderheiten bestehen beim KFZ-Leasing sowie bei Leasingkonstruktionen bei denen der Leasingnehmer wirtschaftlicher (nicht zivilrechtlicher) Eigentümer wird. Die steuerlichen Zurechnungsvorschriften sollten daher zur Sicherheit vorab mit uns abgeklärt werden. Investitionsbegünstigungen (wie zB in der Vergangenheit die Investitionszuwachsprämie oder den IFB) kann der Leasingnehmer jedoch in aller Regel nicht geltend machen.
Beim Kreditkauf kann der Käufer die Kreditzinsen und die Investitionskosten in Form von (mehrjährigen) Abschreibungen absetzen. Mögliche Investitionsbegünstigungen kann der Käufer ebenfalls in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung bestehen keine Unterschiede.
Beim Vorteilhaftigkeitsvergleich sind auch Gebühren zu beachten. Beim Kreditkauf fällt 0,8% Kreditgebühr an. Beim Leasing muss bei befristeten Leasingverträgen eine 1%ige Bestandsgebühr von der Summe der Leasingraten inklusive Umsatzsteuer (maximal jedoch in Höhe des achtzehnfachen Jahreswertes) einkalkuliert werden. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Bestandsgebühr 1% vom dreifachen Jahreswert der Leasingraten inklusive Umsatzsteuer.
Fazit: Fest steht, dass die Frage ob Leasing oder Kreditkauf nicht nur anhand einzelner Parameter entschieden werden kann. Der Finanzierungsentscheidung sollte eine umfangreiche Informationsbeschaffung vorangehen und die Vorteilhaftigkeit mit Hilfe von Investitionsrechenmodellen ermittelt werden. Wir verfügen dabei neben den steuerlichen Fachkenntnissen auch über das notwendige betriebswirtschaftliche Know-how und können aufgrund unserer Erfahrung sicherlich wertvolle Anregungen geben.
Investitions- und Finanzierungsentscheidungen gehören zu den wichtigsten Unternehmerentscheidungen. Bei der (Fremd-) Finanzierung von Investitionen stellt sich regelmäßig die Frage zwischen “Leasing” oder “kreditfinanziertem Kauf”.
Halbzeit bei europäischer Zahlungsverkehrsumstellung: Neues Video erklärt SEPA
Seit Anfang 2008 ist die schrittweise Umsetzung der Single Euro Payments Area (SEPA) für den einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa im Gange. Seither werden der Zahlungsverkehr und die Infrastruktur für Euro-Zahlungen in insgesamt 31 europäischen Ländern schrittweise standardisiert.
Neues Internet-Video erklärt SEPA und stellt Nutzen dar
Das Austrian Payments Council (APC), das sich aus Vertretern der heimischen Kreditinstitute, der Bundessparte Bank und Versicherung in der WKÖ, des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zusammensetzt, koordiniert die Umsetzung von SEPA in Österreich. Um den Konsumenten die Vorteile des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums näher zu bringen, sowie IBAN und BIC zu erläutern, hat das APC ein Internet-Video gestaltet.
„Wir bieten damit die Möglichkeit, sich rasch und kompakt über die wichtigsten Schritte der Umstellung zu informieren, welchen Nutzen die Kunden haben und welche Neuerungen kommen“, erklärt Stefan Augustin, Direktor der Hauptabteilung Hauptkasse und Zahlungsverkehr in der OeNB. „Da SEPA sehr abstrakt wirkt, ist das Video ein Beitrag zur leichteren Verständlichkeit und eine verdichtete Information über Erleichterungen für Kunden im Zahlungsverkehr“, so Augustin weiter. Zu finden ist das Video auf www.austrianpaymentscouncil.at sowie auf den Webseiten der Kreditinstitute.
Österreichs Banken bereits SEPA-fit
„Die Umstellung auf die neuen Zahlungsverkehrsinstrumente bei den österreichischen Banken läuft gut“, erläutert Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Die intensive mehrjährige Vorbereitung erleichtert die Umsetzung. SEPA bringt Vorteile sowohl für Firmen- als auch für Privatkunden. Der Zahlungsverkehr soll damit europaweit schneller, einfacher und sicherer werden“, so Pichler.
Schrittweise Umsetzung
Der erste Schritt der Umsetzung war Anfang 2008 die Einführung der SEPA-Überweisung, die für Inlands- und grenzüberschreitende Euro-Überweisungen im SEPA-Raum angewendet wird. Sukzessive sollen damit die existierenden Überweisungslösungen abgelöst werden. Der zweite Schritt mit der Einführung der SEPA-fähigen Zahlungsanweisung erfolgte Mitte 2008. Diese ersetzt bei österreichischen Geldinstituten in den nächsten Jahren nach und nach die bisherigen Zahlscheine, Erlagscheine und Euro-Standardüberweisungen. Es folgen 2009 und 2010 noch zwei weitere Schritte: das SEPA-Einzugsverfahren und die SEPA-Kartenzahlung.
BIC und IBAN für sichere Überweisungen
Ein internationaler einheitlicher Zahlungsverkehrsraum braucht nicht nur einheitliche Zahlungsverkehrsinstrumente, sondern auch einheitliche und international gültige Identifikationsmöglichkeiten für Kunden und Banken. Daher wurden die IBAN, als international gültige Kontonummer, und der BIC, als weltweit gültige Bankleitzahl, eingeführt. IBAN und BIC ersetzen im Zahlungsverkehr die bisherigen nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen. (JR)
Rückfragen
- Oesterreichische Nationalbank
Dr. Stefan Augustin
Telefon: 01-40420-1008
E-Mail: stefan.augustinf@oenb.at - Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Herbert Pichler
Telefon: 05 90 900-3131
E-Mail: bsbv@wko.at - Austrian Payments Council
Mag. Robert Reiger
Telefon: 01-505 32 80-0
E-Mail: reiger@stuzza.at
Seit Anfang 2008 ist die schrittweise Umsetzung der Single Euro Payments Area (SEPA) für den einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa im Gange. Seither werden der Zahlungsverkehr und die Infrastruktur für Euro-Zahlungen in insgesamt 31 europäischen Ländern schrittweise standardisiert.






