Was wurde durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 geändert?
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Das EU-Finanz-Anpassungsgesetz (EU-FinAnpG) besteht als umfangreiches Gesetzespaket aus mehreren Einzelgesetzen, die eine Vielzahl von unterschiedlichen EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Im Folgenden ein grober Überblick über einige aus steuerlicher Sicht ausgewählte betroffene Rechtsbereiche:

Das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) normiert ein Verfahren von Besteuerungsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, welche durch unterschiedliche Auslegungen von Doppelbesteuerungsabkommen entstehen können. Dadurch sollen ab 1.9.2019 Streitigkeiten aufgrund von Mehrfachbesteuerungen besser beigelegt werden können. Dies erfordert auch einige Änderungen der Bundesabgabenordnung (BAO).

Änderungen des Finanzstrafgesetzes, welche mit 23.7.2019 in Kraft traten, betreffen unter anderem den grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug (Karussellbetrug), die gewerbsmäßige Tatbegehung, die Erhöhung der Höchststrafdrohungen bei Steuer- und Zolldelikten, den Strafrahmen bei Abgabenbetrug und die Zuständigkeitsgrenze für den Spruchsenat.

Es kam auch aufgrund der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie unter anderem zu Änderungen im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Diese Anpassungen betreffen zum Beispiel die jährlichen Sorgfaltspflichten der Rechtsträger, die Übermittlung von Compliance Packages, die Strafbestimmungen sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen. Bisher konnte bei Vorliegen eines berechtigten Interesses in das Register eingesehen werden. Dies soll ab 10.1.2020 durch eine öffentliche Einsicht in das Register ersetzt werden.

Stand: 26. September 2019

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