Die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zahlt Unternehmern einen Zuschuss, wenn Mitarbeiter krank werden bzw. sich ein Unfall (Arbeits- oder Freizeitunfall) ereignet hat.
Alle Unternehmer, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, können den Zuschuss erhalten, wenn sie einen Antrag stellen. Als Mitarbeiter in diesem Sinne gelten alle Mitarbeiter, die bei der AUVA unfallversichert sind, also auch geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 % des Entgelts inklusive der Sonderzahlungen (unter Beachtung der eineinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage). Er steht im Wesentlichen
Unterstützungsleistung erhalten selbständige Erwerbstätige,
Ein Anspruch auf die Unterstützungsleistung besteht erst ab dem 43. Tag der Krankheit.
Die Höhe der Zahlung wird jedes Jahr angepasst. Der Wert für 2016 beträgt € 29,23/Tag.
Stand: 27. Jänner 2016