Registrierkasse

Mit 1. April 2017 tritt die Registrierkassensicherheitsverordnung in Kraft, bis dahin müssen alle Kassen beim Finanzamt registriert werden. Wir bitten Sie deshalb mit Ihrem Kassenanbieter in Kontakt zu treten, damit noch nötige Schritte in die Wege geleitet werden können.

Je nachdem ob Ihre Registrierkasse internetfähig ist oder nicht, gibt es unterschiedliche Arten der Registrierung:

  • Bei internetfähigen Kassen ist die Anlage eines Benutzers für das Webservice in FinanzOnline notwendig. Die Übermittlung/Registrierung über die Kassensoftware ist dann von Ihnen bzw. Ihrem Registrierkassen-Anbieter durchzuführen. Sollten Sie über keinen eigenen FinanzOnline-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte an uns – dann übernehmen wir die Anlage für Sie und lassen Ihnen die Daten zukommen.
  • Bei nicht internetfähigen Kassen hat die Registrierung über FinanzOnline manuell zu erfolgen. Einzugeben sind:
    – Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates und ein
    –  Benutzerschlüssel AES-256 (dieser hat 44 Zeichen)
    Bei eigenem FinanzOnline Zugang kann dieser Schritt von Ihnen durchgeführt werden. Ansonsten übermitteln Sie uns die Daten und wir übernehmen die Registrierung.

Abschließend ist durch Sie noch ein Belegcheck via App notwendig, dazu benötigen Sie einen Authentifizierungscode. (Anzufordern über FinanzOnline – diesen Code erhalten Sie gegebenenfalls von uns)

Mit Überprüfung des Startbelegs gilt die gesetzliche Vermutung der Ordnungsmäßigkeit. Sie sollten daher den Startbeleg sowie das Prüfergebnis des Finanzamtes für eine Kontrolle aufbewahren.

 

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