Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage (https://www.gesundheitskasse.at) über unbürokratische Erleichterungen für Dienstgeber:
Die maximale Stundungsdauer kann von ein auf drei Monate verlängert werden bei Liquiditätsengpässen, wenn diese auf die aktuelle Situation zurückzuführen sind.
Die Ratendauer kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Kommt es zu Meldeverspätungen, die auf Auswirkungen des Coronavirus zurückzuführen sind, so können diese auf Antrag nachgesehen werden.
Sind Liquiditätsengpässen bedingt durch das Coronavirus können im Einzelfall Exekutionsanträge und Insolvenzanträge aufgeschoben werden. Auch besondere Sicherstellungen sind dazu nicht erforderlich.
Stand: 16. März 2020