Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kundinnen und Kunden!
Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, müssen auch wir unsere Verantwortung wahrnehmen und unsere sozialen Interaktionen reduzieren. Aus diesem Grund haben wir teilweise auf Homeoffice umgestellt.Unser Team steht Ihnen weiterhin für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass persönliche Kundentermine zur Zeit ausgesetzt sind. Wir bitten Sie, von Kanzleibesuchen Abstand zu nehmen und uns per Telefon (07742/2412) bzw. E-Mail: steuern@rachinger.at zu kontaktieren.
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise hat die österreichische Bundesregierung bereits Maßnahmen präsentiert. Darunter ist auch ein neues Modell der Kurzarbeit („Corona Kurzarbeit“).
Folgende grundsätzlichen Eckpunkte sollen hier gelten:
• Die Arbeitszeit kann bis auf 10 % heruntergefahren werden.
• Die Nettoersatzraten (die Nettoersatzrate ist die Differenz zwischen dem Entgelt für die geleistete Arbeitszeit zuzüglich Kurzarbeitshilfe und vereinbarten Zuschlägen durch das AMS) werden – abhängig vom bisherigen Einkommen – auf 80-90 % angehoben.
• Resturlaub und Zeitguthaben müssen zuerst abgebaut werden.
• Die Dauer der Kurzarbeit ist vorerst auf drei Monate reduziert.
Für das neue Modell ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat (bzw. Dienstnehmer, wenn es keine Betriebsrat gibt) und Dienstgeber erforderlich. Diese Vereinbarung wird der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft zur Unterschrift vorgelegt (soll binnen 48 Stunden erfolgen). Ab diesem Zeitpunkt kann die Kurzarbeitsbeihilfe beim zuständigen AMS beantragt werden.
Weitere Maßnahmen beziehen sich auf die Abfederung von Liquiditätsproblemen:
• Erleichterung bei Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuer für 2020 bis auf € 0.
• Erleichterungen bei Anträgen auf Stundung bzw. Ratenzahlung von Finanzamtszahlungen.
• Erleichterungen bei Stundungen bzw. Ratenzahlungen betreffend Sozialversicherungsbeiträgen.
• Auf die Festsetzung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen soll bei begründeten Fällen auf Antrag verzichtet werden.
Wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Tagen nähere Informationen zu den oben angeführten Punkten erhalten. Wir werden Sie darüber in einer weiteren Aussendung informieren.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder via Email zur Verfügung.
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